ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINUNGEN (AVB)

S-TRADE sp. z o.o. als Marke: Superpools bietet Polyester-Schwimmbecken und zusätzliches Schwimmbecken-Zubehör sowie Schwimmbecken-Technik an.
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen umfassen alle Geschäftsvorgänge im Rahmen des S-TRADE Angebots.

Präambel

Zu den Pflichten des Kunden (des Käufers) gehört:

  • die Beachtung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen;
  • die Beachtung der Bestimmungen für die Auftragsdurchführung;
  • die Beachtung von Bestimmungen des Garantiescheins;
  • die ordnungsgemäße Vorbereitung des Geländes für die uftragsdurchführung;
  • Mitwirkung bei der Erfüllung und Finanzierung des Auftrags;
  • die Durchführung von sonstigen, notwendigen Maßnahmen für die Erfüllung des jeweiligen Auftrags.
  1. Allgemeine Bestimmungen

    1. Als Kunden (Käufer) sind im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowohl alle Privatkunden als auch alle juristische Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit zu verstehen, soweit sie nach den geltenden Vorschriften rechtsfähig sind.
    2. Der Vertrag wird in der polnischen Fassung abgeschlossen.
    3. Auf den Verkauf, den geschlossenen Vertrag, den Auftrag und das Angebot im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen finden die polnischen Rechtsvorschriften Anwendung. Die Parteien wählen einstimmig für das gesamte Vertragsverhältnis, alle mit der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen, der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, der Vertragserfüllung (Einzelauftrag) und den Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis verbundenen Handlungen die Anwendung des polnischen Rechts.
    4. Das für die Erfüllung dieses Vertrags (des Einzelauftrags) und alle Rechtsstreitigkeiten örtlich zuständige Gericht ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht in Oppeln.
    5. Die in den Angeboten und auf der Internetseite enthaltenen Abbildungen dienen nur zu Informations- und Übersichtszwecken. Das tatsächliche Aussehen des Auftragsgegenstands kann von den auf den Fotos und in den Angeboten dargestellten Abbildungen abweichen.
    6. Bei einem Einzelauftrag im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen handelt es sich um ein für die Parteien verbindliches Dokument, das vom Kunden (Käufer) unterschrieben eingereicht und vom Verkäufer akzeptiert und zur Bearbeitung angenommen wurde. Die Bedingung für die Bearbeitung des Auftrags ist die Leistung einer Anzahlung durch den Auftraggeber (den Käufer).
    7. Der Einzelauftrag begründet die Pflichten der Parteien, die ausführlichen Bestimmungen zum Einzelauftrag sind in den Bedingungen für die Auftragserfüllung enthalten.
    8. Nach Erteilung eines Einzelauftrags durch den Käufer (den Kunden) und nach schriftlicher oder elektronischer (E-Mail) Auftragsbestätigung durch den Verkäufer sind die Parteien durch den erteilten Einzelauftrag gebunden.
    9. Die Parteien schließen die Sachmängelhaftung des Verkäufers aus.
    10. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge und Geschäftsvorgänge, soweit von den Parteien keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich treffen werden.
    11. Der Inhalt dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist unter der Adresse superpools.de abrufbar.
    12. Durch den erteilten Einzelauftrag im Sinne der Allgemeinen Verkaufsbedingungen erklärt die Kunde (der Käufer), den Inhalt der Allgemeinen Verkaufsbedingungen zur Kenntnis genommen und sich verpflichtet zu haben, die Bestimmungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen einzuhalten und ihren Inhalt zu akzeptieren.
    13. Die Parteien des Vertrags sind S-TRADE sp. z o.o. (die Marke Superpools) als Verkäufer und der in Abs. 1 genannte Käufer (der Kunde), der den Vertrag mit dem Verkäufer geschlossen hat.
  2. Vertragsabschluss

    1. Superpools verschickt an den Kunden (den Käufer) ein persönliches Angebot. Soweit im Angebot keine andere Frist angegeben wird, ist dieses Angebot ist für die Dauer von 30 Tagen nach Versanddatum bindend. In diesem Zeitraum hat der Kunden die Möglichkeit, das Einzelangebot anzunehmen.
    2. Die angegeben Preise dienen nur zu Informationszwecken, der endgültige Betrag des Einzelauftrags resultiert jeweils aus dem betreffenden Einzelauftrag, den aktuellen Preisen des Herstellers, der Materialkosten und den mit der Durchfürung des Einzelauftrags verbundenen Kosten.
    3. Ein Pflichtverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer (dem Kunden) entsteht erst nach Erteilung des Einzelauftrags im Sinne der Allgemeinen Verkaufsbedingungen, nach Auftragsbestätigung durch den Verkäufer und nach Buchung der Anzahlung. Die Bestätigung erfolgt in der Schriftform oder in Form einer E-Mail.
    4. Die Parteien sind an den Inhalt des Einzelauftrags und nicht an das Angebot oder an die Werbung auf der Internetseite gebunden;
      • das Angebot des Verkäufers im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist kein Angebot im Sinne des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches (kodeks cywilny).
    5. Der Kunde (der Käufer) ist zur Leistung einer Anzahlung verpflichtet. Ihre Höhe und das Fälligkeitsdatum werden im Einzelauftrag festgelegt.
    6. Die endgültige Durchführung des Einzelauftrags erfolgt nach Auftragsbestätigung und Einzahlung der festgelegten Anzahlung durch den Kunden (den Käufer).
    7. Geht keine Anzahlung in der festgesetzten Frist ein, ist der Verkäufer berechtigt, vom Einzelauftrag zurückzutreten.
    8. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Einzelauftrag innerhalb von 3 Tagen nach dem vereinbarten Liefertermin, ohne dass dadurch Nachteile für den Verkäufer entstehen sollten.
    9. Bei fehlender Mitwwirkung des Käufers (des Kunden) bei der Umsetzung des Einzelauftrags oder bei Nichtbezahlung des Einzelauftrags ist der Verkäufer berechtigt, vom Einzelauftrag zurückzutreten.
    10. Besteht keine Möglichkeit, den Einzelauftrag zu bearbeiten, setzt der Verkäufer den Käufer (den Kunden) davon schriftlich oder per E-Mail in Kenntnis.
  3. Preis

    1. Alle durch den Verkäufer angegeben Preise verstehen sich als Brutto-Preise und enthalten die jeweilige Mehrwertsteuer, soweit aus den Bedingungen für die Durchführung eines Einzelauftrags oder aus der schriftlich oder elektronisch in Form einer E-Mail geschlossenen Vereinbarung keine abweichende Bestimmung resultiert.
    2. Bei der Bearbeitung jedes Einzelauftrags, davon eines Einzelauftrags außerhalb der Republik Polen, behält sich der Verkäufer vor, über die in Abs. 3 Ziff. 1 hinausgehende Zusatzkosten zu berechnen.
    3. Alle im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Einzelauftrags anfallenden Zusatzkosten trägt der Kunde (Käufer).
    4. Die auf der Internetseite oder im Angebot angegebenen Preise dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Der gesamte Auftragspreis wird jeweils für einen bestimmten Auftrag und einen bestimmten Kunden unter Berücksichtigung der Herstellerpreise, der Materialkosten, der Zusatzkosten und Gebühren, die mit dem jeweiligen Einzelauftrag verbunden sind, ermittelt.
  4. Zulässige Zahlungsformen

    1. Die Zahlung für die bestellte Ware ist nur per Überweisung oder bar möglich.
    2. Wird Überweisung als Zahlungsform gewählt, muss den Lieferpapieren die Überweisungsbestätigung beigefügt werden.
    3. Bei Selbstabholung ist nur Barzahlung am Tag der Abholung möglich.
  5. Lieferbedingungen, Haftung der Parteien

    1. Sollten keine abweichenden Bestimmungen in Schriftform getroffen werden, ist der Kunde (der Käufer) verpflichtet, seine aktuelle, richtige Zustelladresse anzugeben.
    2. Die durch den Kunden (den Käufer) anzugebende Adresse hat den Ortsnamen, die Woiwodschaft (bzw. das Bundesland), den Straßennamen und die Hausnummer zu beinhalten.
    3. Die durch den Kunden (den Käufer) anzugebende Adresse gilt als aktuelle Zustelladresse.
    4. Der Kunde (der Käufer) verpflichtet sich, jede Änderung seiner Adresse mitzuteilen.
    5. Jedes der verkauften Produkte hat seine individuelle Lieferzeit.
    6. Die Lieferung erfolgt in einem Zeitraum von 2-8 Wochen nach Auftragserteilung und nach Leistung der Anzahlung durch den Käufer, soweit die Parteien keine andere Lieferfrist vereinbart haben oder aus den Gegebenheiten des jeweiligen Auftrags nicht die Notwendigkeit einer anderen Lieferfrist resultiert.
    7. Der Verkäufer ist berechtigt, den Liefertermin bis zu 24 Stunden (1 Tag) vor dem ursprünglichen Liefertermin zu ändern. Die Änderung des Liefertermins bedeutet keine Nichteinhaltung des Liefertermins im Sinne des polnischen BGB.
    8. Der Verkäufer liefert die Ware an die im Einzelauftrag genannte Adresse (Zustelladresse).
    9. Nach erfolgter Lieferung durch den Verkäufer an die Lieferadresse übernimmt der Verkäufer keine Haftung für Schäden, Kratzer, Beschädigungen, Minderung der Nutzeigenschaften der beim Verkäufer gekauften Gegenstände.
    10. Nach erfolgter Lieferung zum Lieferort haftet der Kunde (der Käufer) für die Entladung, Lagerung und ordnungsgemäße Montage des Beckens.
    11. Nach erfolgter Lieferung der Ware zum Kunden (den Käufer) endet die Haftung des Käufers für die gelieferte Ware.
    12. Die Montage, Lagerung, Aufstellung des Schwimmbeckens gehört nicht zu den Pflichten des Verkäufers.
    13. Bei der Lieferung ist der Kunde (der Käufer) verpflichtet, die Ware in Anwesenheit des Fahrers in Hinsicht auf folgende Eigenschaften zu prüfen:
      • Beschädigungen des Beckens;
      • Beschädigungen der Ware;
      • Vollständigkeit des Lieferumfangs;
      • Übereinstimmung der Ware mit dem Auftrag.
    14. Bei von Abweichungen in Bezug auf den Zustand der Ware muss ein Protokoll in Anwesenheit des Fahrers erstellt werden.
    15. Bei Fehlen des Abnahmeprotokolls gem. Abs. 12 werden nach erfolgter Lieferung gemeldete Reklamationen nicht berücksichtigt.
  6. Montage und Pflege des Schwimmbeckens, ordnungsgemäße Instandhaltung

    1. Alle durch den Verkäufer angegebenen Abmessungen sind Außenabmessungen.
    2. Alle Abmessungen des Beckens können Abweichungen von +/- 5% aufweisen.
    3. Der Kunde (der Käufer) ist durch die Erteilung des Auftrags verpflichtet, einmal pro Jahr eine Inspektion / eine technische Unterschung durch den Verkäufer oder Vertragshändler durchführen zu lassen:
      • Der Termin und die Kosten der Inspektion/Untersuchung werden individuell festgelegt und an den jeweiligen Kunden und seinen Auftrag angepasst;
      • Nichtdurchführung der Inspektion / technischen Untersuchung durch den Verkäufer bedeutuet den Verfall aller Garantieansprüche für den betreffenden Einzelauftrag.
    4. Der Verkäufer übernimmt insbesondere keine Haftung für:
      • unsachgemäße Nutzung (unsachgemäßen Gebrauch) des Auftragsgegenstands;
      • unsachgemäße Durchführung von Arbeiten bei der Montage des Schwimmbeckens;
      • die Überhitzung und das Ausbleichen der Oberfläche;
      • unsachgemäße Handhabung des Schwimmbeckens;
      • unsachgemäße oder fehlende Pflege des Schwimmbeckens.
    5. Das Polyester-Schwimmbecken muss stets mit Wasser gefüllt sein.
  7. Garantie und Pflichten des Käufers

    1. Die Garantiebedingungen sind im Garantieschein angegeben, die dem jeweiligen Einzelauftrag beigefügt wird.
    2. Die aus der erteilten Garantie resultierenden Ansprüche verfallen bei einem Transport des Schwimmbeckens außerhalb der Republik Polen, soweit vom Verkäufer vorher die entsprechende Zustimmung nicht erteilt wurde. Die Zustimmung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
    3. Um die Garantieansprüche aufrechtzuerhalten ist der Kunde (der Käufer) verpflichtet, die Bestimmungen des Garantiescheins zu beachten.
    4. Der Kunde (der Käufer) verliert die Garantieansprüche bei Eintritt des in Ziff. VI Abs. 3 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen genannten Falls.
    5. Die Auftragsbedingungen sind darüber hinaus den Bedingungen für die Auftragserfüllung zu entnehmen, die für den jeweiligen Vertrag angepasst wurden.
    6. Die Parteien schließen die Sachmängelhaftung des Verkäufers aus.

 

 

GARANTIEBEDINGUNGEN

  1. Garantieumfang

    1. Der Garantieschein wird vom Verkäufer mit den Angaben des Geräts ausgefüllt, dessen Einkauf mit einer Rechnung oder Kassenbeleg zu bestätigen ist.
    2. Für die Dichtigkeit des im Garantieschein näher bezeichneten Schwimmbeckens wird vom Verkäufer eine 15-jährige Garantie erteil. Die Garantie läuft ab dem auf dem Kassenbeleg oder der Rechnung angegebenen Verkaufsdatum.
    3. Der Verkäufer erteil eine 2-jährige Garantie für die im Garantieschein näher bezeichneten Geräte. Die Garantie läuft ab dem auf dem Kassenbeleg oder der Rechnung angegebenen Verkaufsdatum.
    4. Diese Garantie umfasst ausschließlich Mängel des verkauften Produkts, das Gegenstand dieser Garantie ist.
    5. Diese Garantie umfasst nicht Mikrorisse der äußeren Gelcoat-Oberfläche, die keinen Einfluss auf die Dichtigkeit und die Gebrauchseigenschaften des Schwimmbeckens haben.
    6. Garantie umfasst nicht die Produkte, die als Geschenk oder Gratis gegeben wurden.
    7. Die Voraussetzung für die Geltendmachung der aus dieser Garantie resultierenden Ansprüche ist die Vorlage folgender Unterlagen bzw. Gegenstände:
      • leserlich und ordnungsgemäß ausgefüllter Garantieschein
      • Kaufbeleg mit dem Verkaufsdatum (Kassenbeleg, Rechnung)
      • das reklamierte Produkt
      • Beschreibung der Mängel
  2. Geltendmachung der Ansprüche

    1. Die während der Garantiezeit festgestellten Mängel werden innerhalb einer möglichst kurzen Frist, d.h. innerhalb von ca. 30 Tagen nach Erhalt der Mängelmeldung behoben, soweit von den Parteien keine abweichende Vereinbarung in schriftlicher bzw. in elektronischer Form (E-Mail) treffen oder die betreffende Meldung und die Art der Mängel nicht einer längeren Bearbeitungszeit bedürfen.
    2. Die Durchführung der Garantiereparatur und das Reparaturdatum werden von der Serviceabteilung im Garantieschen bestätigt. Das Reparaturverfahren wird durch den Garantiegeber bestätigt.
    3. Die Kosten einer unbegründeten Anforderung des Servicetechnikers zur Behebung eines Mangels, der durch Fahrlässigkeit oder Nichtbeachtung der in der Bedienungsanleitung des Schwimmbeckens beschriebenen Nutzungsbedingungen durch den Anwender entstehen, trägt der Anwender.
    4. Der Verkäufer kann die Leistung einer Anzahlung für die Reparaturkosten verlangen, wenn aus den Umständen hervorgeht, dass der Mangel oder die Beschädigung des Schwimmbeckens durch Nichtbeachtung der im Garantieschein enthaltenen Nutzungsbedingungen oder einer unsachgemäßen Nutzung des Schwimmbeckens bedingt sind.
  3. Die Garantieansprüche erlöschen

    1. wenn am Gerät eigenmächtige Modifikationen vorgenommen wurden;
    2. wenn Unstimmigkeiten zwischen den Angaben im Garantieschein und den Kaufunterlagen und den Angaben des reklamierten Produkts festgestellt werden;
    3. bei Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung;
    4. bei Verlust, Änderungen oder Berichtigungen der Eintragungen im Garantieschein; bei fehlernder Unterschrift, fehlendem Datum oder Stempel des Verkäufers im Kaufbeleg;
    5. in einem der in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen beschriebenen Fällen (abrufbar unter superpools.de);
    6. wenn der Garantiegegenstand nach dem Eintritt eines Mangels vom Anwender weiterhin genutzt wird; in diesem Fall ist er für die Erweiterung des Schadens und die Folgeschäden verantwortlich.
  4. Garantieausschlüsse

    1. Von der für die Polyesteroberfläche erteilten Garantie sind ausgeschlossen:
    2. Schäden und Mängel, die infolge einer unsachgemäßen und den Empfehlungen des Herstellers nicht entsprechenden Entladung (Einsatz von Spanngurten mit einer Länge von weniger als 6m);
    3. Schäden, die aus einer Reparatur der Oberfläche durch einen Dritten, d.h. nicht durch den Hersteller, resultieren;
    4. Mängel und Schäden, die durch extreme Wetterverhältnisse verursacht wurden (Hagel, Sturmwind, Überschwemmungen, Erdrutsch und Erdsenkung, Blitzeinschlag);
    5. Feuerschäden (Kontaktbrand, Explosion);
    6. Schäden wegen einer physikalischen Beschädigung der Beckenoberfläche;
    7. mechanisch bedingte Schäden (Kratzer, Risse);
    8. Schäden wegen einer unsachgemäßen Pflege der Oberfläche (Verwendung von ungeeigneten Reinigungs- und Poliermitteln);
    9. durch chemische Substanzen verursachte Schäden der Oberfläche (Industrieabfälle, Baumharz, Vogelkot, Verunreinigungen, sonstige ätzende Substanzen und chemische Stoffe);
    10. Schäden wegen einer grob fahrlässigen und unsachgemäßen Nutzung des Produkts;
    11. Schäden wegen Nichtbeachtung der Nutzungsempehlungen und in der Bedienungsanleitung enthaltenen Empfehlungen, davon auch wegen Überschreitung der Wassertemperatur von 28C;
    12. Schäden wegen Überdosierung von Chlor > 0,8 mg / l und wegen einer Unter- bzw. Überschreitung des zulässigen pH-Bereichs von 6,8-7,8;
    13. Schäden wegen Nichtbefüllung des Schwimmbeckens in der Winterzeit mit Wasser (¾ des Beckenvolumens);
    14. Schäden, die durch fehlerhaftes Zuschütten des Beckenwände bei der Einbettung;
    15. Die Oberkante des Beckens (Breite von ca. 5-10 cm) dient nur als Transportverstärkung und nach der Einbettung und dem Zuschütten im Untergrund kann sie vollständig entfernt oder beliebig verdeckt werden. Daher erteilt der Verkäufer für dieses Teil keine Garantie.
    16. Der Hersteller empfiehlt dem Endkunden, eine Versicherung für das Becken abzuschließen;
    17. die in den Nutzungsbedingungen (Allgemeine Verkaufsbedingungen) beschriebenen Fälle (abrufbar unter www.superpools.pl);
    18. Schäden, die aus dem Produktverschleiß, einer unsachgemäßen Nutzung und aus dem unsachgemäßen Betrieb resultieren.
  5. Sonstige Bestimmungen

    1. Von diesem Garantiescheins werden keine Duplikate ausgestellt.
    2. Im Lieferumfang des Beckens ist ein Antirutschband enthalten, das vom Kunden (Käufer) zur Gewährleistung einer sicheren Nutzung obligatorisch anzuwenden ist.
    3. Die Voraussetzung für das Fortbestehen der Garantieansprüche ist die Durchführung einer kostenpflichtigen Inspektion durch das Servicepersonal des Herstellers oder des Vertragshändlers, die alle 12 Monate wiederholt werden muss.
    4. Eine etwaige Reinigung des Beckens auf Wunsch bzw. Bestellung des Kunden kann auf Kosten des Anwenders durchgeführt werden und ist nicht im Umfang der Garantieinspektionen inbegriffen.
    5. Dem Servicepersonal ist berechtigt, Entgelte für die Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten, die zu den Pflichten des Anwenders gehören, entgegenzunehmen.
    6. Die Kosten für eine Garantieinspektion umfassen die Reisekosten des Servicepersonals bis zum Ort der Leistungserbringung und die Lohnkosten, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind.
    7. Alle Reklamationen sind bei Ihrem Händler zu melden.